Leistungen / Wohnflächenberechnung

Wohnflächenberechnung nach WoFlV, auf Wunsch nach DIN 277 in Bergisch Gladbach, Köln und Umgebung

Wie groß ist das Haus genau? Die Zahl aus dem alten Exposé, die aus dem Bauplan und die vom Steuerberater passen selten zusammen. Wir messen vor Ort auf und berechnen die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung, nachvollziehbar für Käufer, Mieter und Bank. Brauchen Sie die Grundflächen nach DIN 277, etwa für Gewerbe oder Baukosten, rechnen wir auch die.

★★★★★5,0 aus 12 Google-Bewertungen
René Schulte, Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschäden
Vor Ort
jedes Maß selbst genommen
WoFlV
der übliche Maßstab für Miete und Verkauf, DIN 277 auf Wunsch
Festpreis
nach kostenloser Erstberatung
Wenige Tage
nach dem Aufmaß, als PDF mit Skizze
Was ist eine Wohnflächenberechnung?

Die belastbare Antwort auf die Frage, wie groß Ihre Immobilie ist.

1
Aufmaß
jeder Raum vor Ort gemessen
2
Regelwerk
WoFlV oder DIN 277, je nach Zweck
3
Nachweis
raumweise Tabelle mit Skizze
Welche Norm gilt?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist der übliche Maßstab für Miete und Verkauf: Sie regelt, welche Räume zählen und wie Dachschrägen, Balkone und Nebenräume angerechnet werden. Die DIN 277 ergibt keine Wohnfläche, sondern die Grundflächen eines Gebäudes ohne diese Abzüge. Sie wird bei Gewerbe und Büro, beim Bauen und in der Bewertung beim Sachwertverfahren verwendet.

Für Wohnungen und Wohnhäuser ist deshalb fast immer die Wohnfläche nach WoFlV die richtige Zahl. Beim Einfamilienhaus mit ausgebautem Dach liegt die Grundfläche nach DIN 277 schnell zehn Prozent und mehr darüber. Wer diese Zahl in den Mietvertrag oder ins Exposé schreibt, bekommt die Diskussion später.

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Unsere Empfehlung: Sagen Sie uns in der kostenlosen Erstberatung, wofür Sie die Fläche brauchen. Dann rechnen wir nach der Norm, die dafür gilt, und die richtige Zahl landet im richtigen Dokument.

Anlässe

Wann Sie eine Wohnflächenberechnung brauchen

Sobald eine Quadratmeterzahl verbindlich wird, sollte sie stimmen. Diese Situationen kommen am häufigsten vor.

Für Bank, Finanzamt oder Versicherung gelten teils eigene Vorgaben, welche Flächenart gefragt ist. Das klären wir vorab, damit Sie die passende Zahl in der Hand haben.

So entsteht die Berechnung

Was wir vor Ort machen

Eine Wohnflächenberechnung ist nur so gut wie ihr Aufmaß. Deshalb messen wir selbst, raumweise und mit Höhenlinien unter den Schrägen. Auf Wunsch entsteht daraus gleich ein neuer Grundriss.

Das Aufmaß vor Ort

Wir messen jeden Raum mit dem Laser aus, nehmen Nischen, Vorsprünge, Fensterbänke und Türlaibungen auf und markieren unter Dachschrägen die Höhenlinien bei einem und bei zwei Metern. Balkone, Terrassen und Nebenräume werden separat erfasst.

Typisch: Das Dachgeschoss ist auf dem Bauplan 42 Quadratmeter groß und hat nach WoFlV 28. Beide Zahlen stimmen, sie bedeuten nur Unterschiedliches.

Die Anrechnung nach Regelwerk

Nach WoFlV zählen Flächen ab zwei Metern Höhe voll, zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Balkone kommen in der Regel zu einem Viertel dazu, Keller und Garage gar nicht. Wenn Sie eine Berechnung nach DIN 277 brauchen, weisen wir Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche und Nutzungsfläche ohne diese Abzüge aus.

Häufig: der ausgebaute Keller. Ob er als Wohnfläche zählt, hängt davon ab, ob er die baurechtlichen Anforderungen an Wohnräume erfüllt, nicht vom Teppich. Wo das fraglich ist, sagen wir es Ihnen.

Der Nachweis

Sie erhalten eine raumweise Tabelle mit Maßen, Anrechnungsfaktor und Teilfläche, eine Skizze mit Maßketten und die Summe nach der vereinbarten Norm. Jede Zahl lässt sich mit dem Zollstock in der Hand nachprüfen.

Ergebnis: eine Berechnung, die Käufer, Mieter, Bank und Gericht nachvollziehen können, als PDF.

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Was die Berechnung nicht ist: Keine Aussage zum Wert der Immobilie und keine Prüfung, ob Umbauten genehmigt sind. Fällt uns beim Aufmaß etwas auf, sagen wir es Ihnen, die Bewertung selbst ist dann ein eigener Auftrag.

René Schulte beim Ortstermin mit Messstativ
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Aus der Praxis
Die Wohnfläche aus dem alten Exposé ist eine Behauptung. Das Aufmaß vor Ort ist eine Zahl.
René Schulte, Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschäden
Ergebnis

Was Sie bekommen

Die Wohnflächenberechnung kommt als PDF mit Tabelle und Skizze. Sie können sie direkt an Käufer, Mieter, Hausverwaltung oder Bank weitergeben.

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    Raumweise Flächen mit Maßen und Anrechnungsfaktor
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    Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung, auf Wunsch Grundflächen nach DIN 277
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    Skizze mit Maßketten und Höhenlinien unter den Schrägen
  • ✓
    Kurze Erläuterung der angewandten Regeln
René Schulte im Büro von RS Echtwert
Wer Sie begleitet

Ihr Ansprechpartner: René Schulte

René Schulte ist gelernter Dachdecker und begleitet seit über 30 Jahren Sanierungen und Bauvorhaben. Er kennt Dachschrägen, Gauben und Anbauten von innen und von außen und weiß, wo eine Fläche oft zu groß angegeben wird.

✓ VFB-geprüft: Immobilienbewertung
✓ VFB-geprüft: Bauschäden
Mehr über René Schulte →
Ablauf

In fünf Schritten zur Wohnflächenberechnung

  1. 1

    Kostenlose Erstberatung

    Wir klären, wofür Sie die Fläche brauchen und welche Norm dafür gilt.

  2. 2

    Festpreisangebot

    Schriftlich, abhängig von Größe und Zahl der Räume.

  3. 3

    Unterlagen

    Schicken Sie uns vorab, was Sie haben, etwa alte Baupläne oder Grundrisse. Fehlen sie, reicht das Aufmaß.

  4. 4

    Aufmaß vor Ort

    Wir messen jeden Raum, inklusive Schrägen, Balkonen und Nebenräumen, und gleichen mit den Plänen ab.

  5. 5

    Berechnung

    in wenigen Tagen

    Raumweise, nach der vereinbarten Norm, mit Skizze, als PDF.

Entscheidungshilfe

WoFlV oder DIN 277?

Zwei Regelwerke, zwei Zwecke. Für Wohnungen und Wohnhäuser ist es fast immer die WoFlV. Die DIN 277 rechnen wir, wenn Sie sie für Gewerbe, Bau oder Bewertung brauchen.

DIN 277

Zweck
Die Flächen des Gebäudes, ohne Abzüge
Zählt
Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche, Nutzungsfläche
Gebraucht für
Gewerbe und Büro, Bauantrag, Baukosten, Sachwertverfahren
DIN-277-Berechnung anfragen →
Für Miete und Verkauf

Wohnflächenverordnung

Zweck
Die Fläche, in der man wohnt
Zählt
Wohnräume mit Anrechnung von Schrägen, Balkonen und Nebenräumen
Gebraucht für
Mietvertrag, Exposé, Kaufvertrag, Betriebskosten
WoFlV-Berechnung anfragen →
Online-Anfrage

Wohnfläche berechnen lassen

Wählen Sie Ihre Immobilie. Der Anfrage-Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch Ihre Anfrage, danach melden wir uns für die kostenlose Erstberatung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Wohnflächenberechnung in Bergisch Gladbach

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir antworten Ihnen persönlich.

René Schulte
Sachverständiger
02204 9671125
Tanja Polly
Kundenbetreuung
02204 9671124
kontakt@rs-echtwert.de
Wann brauche ich eine Wohnflächenberechnung?

Immer dann, wenn eine Quadratmeterzahl verbindlich wird: im Exposé und Kaufvertrag beim Verkauf, im Mietvertrag und bei Mieterhöhungen, bei der Finanzierung, in der Betriebskostenabrechnung oder bei der Wohngebäudeversicherung. Auch wenn alte Pläne und tatsächlicher Zustand nicht mehr zusammenpassen, etwa nach einem Dachausbau oder Anbau, lohnt sich ein neues Aufmaß. RS Echtwert erstellt Wohnflächenberechnungen in Bergisch Gladbach, Köln und Umgebung.

Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) legt fest, welche Flächen als Wohnfläche zählen und wie sie angerechnet werden: Dachschrägen nur anteilig, Balkone meist zu einem Viertel, Keller und Garage gar nicht. Sie ist der übliche Maßstab für Miete und Verkauf. Die DIN 277 ergibt keine Wohnfläche, sondern Grundflächen eines Gebäudes ohne diese Abzüge, zum Beispiel die Brutto-Grundfläche und die Nutzungsfläche. Sie wird bei Gewerbe und Büro, beim Bauen und in der Bewertung beim Sachwertverfahren verwendet. Für Mietvertrag, Exposé und Kaufvertrag einer Wohnung ist die WoFlV die richtige Grundlage, die DIN 277 rechnet RS Echtwert auf Wunsch.

Wie werden Dachschrägen angerechnet?

Nach der Wohnflächenverordnung zählen Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern voll, Flächen zwischen einem und zwei Metern zur Hälfte und Flächen unter einem Meter gar nicht. Wir messen dafür die Höhenlinien vor Ort aus. Nach DIN 277 gibt es diese Abzüge nicht.

Zählen Balkon, Terrasse und Keller zur Wohnfläche?

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen werden nach WoFlV in der Regel zu einem Viertel angerechnet, höchstens zur Hälfte. Kellerräume, Waschküche, Heizungsraum, Garage und Abstellräume außerhalb der Wohnung zählen nicht zur Wohnfläche. Ein ausgebauter Kellerraum kann zur Wohnfläche gehören, wenn er die baurechtlichen Anforderungen an einen Wohnraum erfüllt. Wo das fraglich ist, sagen wir es Ihnen beim Aufmaß.

Was passiert, wenn die tatsächliche Fläche von der Angabe abweicht?

Ist eine Mietwohnung mehr als zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, gilt das als Mangel, und der Mieter kann die Miete mindern. Bei Mieterhöhungen zählt ohnehin die tatsächliche Fläche. Beim Verkauf kann eine im Kaufvertrag vereinbarte Fläche Ansprüche des Käufers auslösen, wenn sie nicht stimmt. Eine saubere Berechnung vorab ist deshalb deutlich günstiger als die Diskussion danach. Für rechtliche Fragen im Einzelfall empfehlen wir einen Fachanwalt.

Darf ich die Wohnfläche nicht einfach selbst ausmessen?

Dürfen Sie, eine Pflicht zum Sachverständigen gibt es nicht. Schwierig wird es bei Dachschrägen, Nischen, Balkonen und der Frage, welche Räume überhaupt zählen. Genau dort entstehen die Abweichungen, über die später gestritten wird. Eine Berechnung vom Sachverständigen mit raumweiser Tabelle lässt sich nachprüfen und überzeugt Käufer, Mieter und Bank eher als eine eigene Messung.

Was kostet die Wohnflächenberechnung?

Sie erhalten nach der kostenlosen Erstberatung einen Festpreis. Er hängt von der Größe des Objekts und der Zahl der Räume ab, nicht vom Ergebnis. Der Preis steht fest, bevor Sie beauftragen.

Reichen die alten Baupläne nicht?

Oft nicht. Baupläne zeigen den geplanten Zustand, nicht den gebauten. Wände wurden versetzt, Dachgeschosse ausgebaut, Balkone verglast, und Rohbaumaße enthalten weder Putz noch Verkleidungen. Wir messen deshalb vor Ort und gleichen mit den Plänen ab. Die Pläne helfen, ersetzen das Aufmaß aber nicht.

Wie lange dauert die Wohnflächenberechnung?

Das Aufmaß vor Ort dauert je nach Größe ein bis zwei Stunden. Die fertige Berechnung mit Tabelle und Skizze erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage als PDF.

Kann ich die Wohnflächenberechnung mit einem Grundriss kombinieren?

Ja. Aus dem Aufmaß entsteht auf Wunsch gleich ein neuer Grundriss für Exposé, Mietvertrag oder als Bestandsplan für Ihren Architekten. Beide Leistungen nutzen dieselben Maße, Sie brauchen also nur einen Termin.

Wer erstellt die Wohnflächenberechnung?

Ihre Wohnflächenberechnung kommt von RS Echtwert. René Schulte, Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschäden, misst Ihre Immobilie selbst auf und ist vom ersten Gespräch bis zur Übergabe Ihr Ansprechpartner. Er ist gelernter Dachdecker, begleitet seit über 30 Jahren Sanierungen und Bauvorhaben und hat 2025 seine Sachkunde in den Fachgebieten Immobilienbewertung und Bauschäden in Prüfungen beim Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V. nachgewiesen.

Drei Zahlen für dasselbe Haus und keine stimmt sicher?

Schildern Sie uns kurz, wofür Sie die Fläche brauchen. In der kostenlosen Erstberatung klären wir die passende Norm, und Sie bekommen einen Festpreis.

René Schulte und Tanja Polly im Gespräch
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