Leistungen / Restnutzungsdauergutachten

Restnutzungsdauergutachten in Bergisch Gladbach, Köln und Umgebung

Sie vermieten eine Immobilie und schreiben pauschal 2 Prozent im Jahr ab? Ist Ihr Gebäude kürzer nutzbar als angenommen, darf die Abschreibung höher sein. Ein Restnutzungsdauergutachten kann das nachweisen, als Grundlage für Ihre Steuererklärung, mit Ortstermin an Ihrer Immobilie.

★★★★★5,0 aus 12 Google-Bewertungen
René Schulte, Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschäden
max. 14 Tage
vom Ortstermin bis zum Gutachten, sobald alle Unterlagen vorliegen
Ortstermin
wir prüfen den Zustand des Gebäudes selbst vor Ort
Festpreis
nach kostenloser Erstberatung, fehlende Unterlagen inklusive
PDF + Print
für Ihre Steuererklärung und den Steuerberater
Was ist die Restnutzungsdauer?

Die Zeit, in der ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann.

1
Baujahr und Bauweise
Gesamtnutzungsdauer des Gebäudetyps als Ausgangspunkt
2
Modernisierungen
Dach, Fenster, Heizung, Bäder, Elektrik
3
Zustand vor Ort
Bausubstanz, Schäden und Abnutzung
§ 7 Abs. 4 EStG

Das Gesetz schreibt die Abschreibung pauschal fest: meist 2 Prozent im Jahr, das entspricht 50 Jahren. Ist die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes kürzer, darf stattdessen diese angesetzt werden.

Zum Gesetzestext ↗

Genau hier setzt das Restnutzungsdauergutachten an. Es ermittelt und begründet, wie lange Ihr Gebäude nach Zustand, Bauweise und Modernisierungen voraussichtlich noch genutzt werden kann. Ist diese Zeit kürzer als die Nutzungsdauer, die das Gesetz pauschal annimmt, meist 50 Jahre, verteilt sich die Abschreibung auf weniger Jahre. Pro Jahr bleibt dann mehr steuerlich absetzbar.

✓

Ein Beispiel: Entfallen von Ihrem Kaufpreis 300.000 Euro auf das Gebäude, bringen 2 Prozent im Jahr 6.000 Euro Abschreibung. Bei einer nachgewiesenen Restnutzungsdauer von 30 Jahren ab dem Kauf sind es 10.000 Euro. Ob und wie sich das für Sie rechnet, klärt Ihr Steuerberater.

Vorgehen

Wie die Restnutzungsdauer ermittelt wird

Grundlage ist das Modell der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV, Anlage 1 und 2). Es verbindet die übliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudetyps mit dem tatsächlichen Zustand und den Modernisierungen. So ist jeder Schritt nachvollziehbar, auch für das Finanzamt.

Ausgangspunkt: die Gesamtnutzungsdauer

Die ImmoWertV ordnet jedem Gebäudetyp eine übliche Gesamtnutzungsdauer zu, bei Wohngebäuden in der Regel 80 Jahre. Von ihr und vom Baujahr ausgehend wird gerechnet.

Baujahr und Gebäudeart liefern den Rahmen

Modernisierungen verlängern

Neue Fenster, Heizung, Dach, Bäder oder Elektrik verlängern die Restnutzungsdauer. Das Modell bewertet jede Maßnahme mit Punkten. Deshalb fragen wir genau nach, was wann erneuert wurde.

Belege zu Modernisierungen sind hilfreich

Der Zustand entscheidet

Beim Ortstermin prüfen wir Bausubstanz, Schäden und Abnutzung. Mit unserer Erfahrung aus der Bauschadensbewertung sehen wir, was ein Formular nicht erfasst. Das Ergebnis ist begründet, nicht geschätzt.

Ortstermin durch den Sachverständigen

!

Was das Finanzamt verlangt: Finanzverwaltung und Rechtsprechung stellen Anforderungen an Inhalt und Herleitung eines Gutachtens zur kürzeren Nutzungsdauer. Wir richten Aufbau und Herleitung Ihres Gutachtens an diesen Anforderungen aus und klären den Zweck vorab in der kostenlosen Erstberatung.

René Schulte beim Ortstermin mit Messstativ
“
Aus der Praxis
Ein Haus verrät sein Alter nicht im Grundbuch, sondern im Keller und auf dem Dach.
Deshalb gehört zu jedem Restnutzungsdauergutachten ein Ortstermin.
Ergebnis

Was Sie bekommen

Ein schriftliches Gutachten, das Sie Ihrer Steuererklärung beilegen können, als PDF und als gebundene Ausfertigung per Post.

  • ✓
    Beschreibung des Gebäudes mit Fotos vom Ortstermin
  • ✓
    Herleitung der Restnutzungsdauer nach dem Modell der ImmoWertV
  • ✓
    Dokumentation aller Modernisierungen und ihrer Bewertung
  • ✓
    Hinweise auf Bauschäden, soweit sie die Nutzungsdauer beeinflussen
René Schulte im Büro von RS Echtwert
Wer Sie begleitet

Ihr Sachverständiger: René Schulte

René Schulte ist gelernter Dachdecker und begleitet seit über 30 Jahren Sanierungen und Bauvorhaben. Für die Restnutzungsdauer prüft er beim Ortstermin selbst, in welchem Zustand Dach, Fassade, Leitungen und Bausubstanz sind und was bereits modernisiert wurde.

✓ VFB-geprüft: Immobilienbewertung
✓ VFB-geprüft: Bauschäden
Mehr über René Schulte →
Ablauf

In fünf Schritten zum Gutachten

  1. 1

    Kostenlose Erstberatung

    Wir besprechen Ihre Immobilie und ob ein Restnutzungsdauergutachten für Sie infrage kommt.

  2. 2

    Festpreisangebot

    Schriftlich, abhängig von Art und Umfang.

  3. 3

    Ortstermin

    Wir besichtigen das Gebäude und dokumentieren Zustand und Modernisierungen.

  4. 4

    Unterlagen

    Fehlt etwas, etwa Grundbuchauszug oder Flurkarte, beschaffen wir es. Im Festpreis enthalten.

  5. 5

    Gutachten

    innerhalb von 14 Tagen

    Nach dem Ortstermin, sobald alle Unterlagen vorliegen.

Entscheidungshilfe

Restnutzungsdauergutachten oder Verkehrswertgutachten?

Beide Gutachten können beim Finanzamt eine Rolle spielen, beantworten aber verschiedene Fragen. Oft braucht es nur eines, manchmal beides.

Verkehrswertgutachten

Zweck
Was ist die Immobilie wert? Etwa für Erbschaft- und Schenkungsteuer oder die Kaufpreisaufteilung
Herleitung
Nach ImmoWertV, Schritt für Schritt
Umfang
Ausführliches Gutachten, PDF und gebunden
Mehr zum Verkehrswertgutachten →
Diese Seite

Restnutzungsdauer­gutachten

Zweck
Wie lange ist das Gebäude noch nutzbar? Für eine höhere Abschreibung bei vermieteten Immobilien
Herleitung
Nach dem Modell der ImmoWertV, mit Ortstermin
Umfang
Schriftliches Gutachten mit Fotos, PDF und gebunden
Beratung anfragen →
Online-Anfrage

Restnutzungsdauergutachten anfragen

Wählen Sie Ihre Immobilie. Der Anfrage-Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch Ihre Anfrage, danach melden wir uns für die kostenlose Erstberatung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Restnutzungsdauergutachten in Bergisch Gladbach

Ihre Frage ist nicht dabei?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir antworten Ihnen persönlich.

René Schulte
Sachverständiger
02204 9671125
Tanja Polly
Kundenbetreuung
02204 9671124
kontakt@rs-echtwert.de
Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten ermittelt und begründet, wie lange ein Gebäude voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Ist diese Zeit kürzer als die pauschale Nutzungsdauer im Einkommensteuergesetz, können Vermieter ihre Immobilie schneller abschreiben. RS Echtwert erstellt diese Gutachten für Immobilien in Bergisch Gladbach, Köln und Umgebung.

Wie hoch ist die Abschreibung normalerweise?

Für vermietete Gebäude im Privatvermögen gilt pauschal meist 2 Prozent pro Jahr, das entspricht 50 Jahren Nutzungsdauer. Bei Gebäuden, die vor 1925 fertiggestellt wurden, sind es 2,5 Prozent, bei Wohngebäuden mit Fertigstellung ab 2023 3 Prozent. Ein Restnutzungsdauergutachten kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen.

Für wen lohnt sich ein Restnutzungsdauergutachten?

Vor allem für Eigentümer vermieteter Immobilien, die älter sind oder nur teilweise modernisiert wurden, zum Beispiel nach einem Kauf oder einer Erbschaft. Ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall rechnet, besprechen wir in der kostenlosen Erstberatung offen mit Ihnen.

Erkennt das Finanzamt das Gutachten an?

Finanzverwaltung und Rechtsprechung stellen Anforderungen an Inhalt und Herleitung eines Gutachtens zur kürzeren Nutzungsdauer. Wir richten Aufbau und Herleitung Ihres Gutachtens an diesen Anforderungen aus. Die Entscheidung trifft am Ende das Finanzamt, deshalb sprechen wir den Zweck vorab mit Ihnen durch.

Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten bei RS Echtwert?

Sie erhalten vor dem Auftrag einen Festpreis. Er richtet sich nach Art und Größe der Immobilie. Die Erstberatung ist kostenlos, und Unterlagen, die Ihnen fehlen, beschaffen wir. Auch das ist im Festpreis enthalten.

Wie lange dauert ein Restnutzungsdauergutachten?

Sie erhalten Ihr Gutachten innerhalb von 14 Tagen nach dem Ortstermin, sobald alle Unterlagen vorliegen. Fehlende Unterlagen besorgen wir selbst. Sie bekommen es als PDF und als gebundene Ausfertigung per Post.

Braucht es einen Ortstermin?

Ja. Der Zustand des Gebäudes entscheidet über die Restnutzungsdauer, und den sieht man nur vor Ort. Wir besichtigen die Immobilie und dokumentieren Bausubstanz, Schäden und Modernisierungen.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Hilfreich sind Grundrisse, Angaben zum Baujahr, Belege zu Modernisierungen sowie der Kaufvertrag oder die bisherige Abschreibung. Was Ihnen fehlt, beschaffen wir.

Gilt das Gutachten auch für selbst genutzte Immobilien?

Nein. Die Abschreibung betrifft nur Immobilien, mit denen Sie Einkünfte erzielen, also vermietete oder betrieblich genutzte Gebäude. Für selbst genutztes Wohneigentum spielt die Restnutzungsdauer steuerlich keine Rolle.

Wer erstellt das Restnutzungsdauergutachten?

Ihr Gutachten kommt von RS Echtwert. Ihr Sachverständiger ist René Schulte: Er besichtigt die Immobilie, ermittelt die Restnutzungsdauer und ist vom ersten Gespräch bis zur Übergabe Ihr Ansprechpartner. Er ist gelernter Dachdecker, begleitet seit über 30 Jahren Sanierungen und Bauvorhaben und hat 2025 seine Sachkunde in den Fachgebieten Immobilienbewertung und Bauschäden in Prüfungen beim Verband freier Bau- und Bodensachverständiger e.V. nachgewiesen. Die Anforderungen des Finanzamts klären wir vorab in der Erstberatung.

Sie vermieten und schreiben noch pauschal ab?

Schildern Sie uns kurz Ihre Immobilie. Wir klären, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten lohnen kann und was es kostet.

René Schulte und Tanja Polly im Gespräch
AnrufenE-MailAnfrage