Energieausweis für Verkauf und Vermietung in Bergisch Gladbach, Köln und Umgebung
Wer verkauft oder neu vermietet, muss Interessenten einen gültigen Energieausweis zeigen. Darum kümmern wir uns: Wir klären mit Ihnen, welcher Ausweis der richtige ist, sammeln und prüfen Ihre Unterlagen und geben die Daten an einen qualifizierten Energieberater, mit dem wir eng zusammenarbeiten, weiter. Der stellt den Ausweis aus, und Sie haben bei uns einen Ansprechpartner für alles.

Ein Steckbrief, der zeigt, wie viel Energie ein Haus braucht.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz, kennt zwei Arten. Der Verbrauchsausweis wertet aus, wie viel Energie in den vergangenen Jahren verbraucht wurde. Der Bedarfsausweis berechnet, wie viel das Gebäude aufgrund von Bauweise, Dämmung, Fenstern und Heizung benötigt, unabhängig davon, wer darin wohnt.
Für viele ältere Häuser ist der Bedarfsausweis bisher vorgeschrieben, vor allem bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977. Mit dem GModG ändern sich die Regeln für Energieausweise ab 2027. Welcher Ausweis für Ihr Haus gilt, klären wir in der kostenlosen Erstberatung.
Unsere Empfehlung: Beim Verkauf eines älteren Hauses lohnt sich der Bedarfsausweis auch dann, wenn er nicht Pflicht ist. Er beschreibt das Gebäude, nicht die Heizgewohnheiten der Vorbesitzer, und beantwortet Käuferfragen, bevor sie gestellt werden.
Wann Sie einen Energieausweis brauchen
Die Pflicht greift bisher bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung oder Verpachtung. Ab 2027 kommen weitere Anlässe hinzu, etwa die Verlängerung eines Mietvertrags. Diese Situationen kommen am häufigsten vor.
Verkauf
Die Kennwerte müssen schon in der Anzeige stehen, der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Wer ihn früh hat, verhandelt entspannter.
Neuvermietung
Interessenten sehen den Ausweis bei der Besichtigung, der neue Mieter bekommt nach Vertragsabschluss eine Kopie. Das gilt auch für eine einzelne Wohnung, der Ausweis wird dann für das ganze Gebäude ausgestellt.
Haus aus den 50ern bis 70ern
Bei vielen Häusern aus dieser Zeit ist der Bedarfsausweis bisher vorgeschrieben. Ab 2027 ändern sich die Regeln. Wir sagen Ihnen, welcher Ausweis für Ihr Haus gilt und welcher beim Verkauf mehr bringt.
Ausweis abgelaufen
Zehn Jahre sind schnell vorbei. Ein abgelaufener Ausweis gilt rechtlich wie keiner. Vor dem nächsten Verkauf oder Mieterwechsel brauchen Sie einen neuen.
Zusammen mit dem Gutachten
Lassen Sie ohnehin ein Verkehrswertgutachten erstellen, nutzen wir die Unterlagen und den Ortstermin gleich für den Energieausweis mit. Ein Ansprechpartner, zwei Unterlagen, die zusammenpassen.
Nicht sicher, was Sie brauchen?
Schildern Sie uns kurz Ihre Situation. In der kostenlosen Erstberatung klären wir, welcher Ausweis für Ihr Haus vorgeschrieben ist und was Sie dafür brauchen.
Ausgenommen von der Pflicht sind bisher unter anderem Baudenkmäler und kleine Gebäude mit bis zu 50 Quadratmetern Nutzfläche. Ob eine Ausnahme für Sie gilt, auch nach den neuen Regeln ab 2027, klären wir in der Erstberatung.
In fünf Schritten zum Energieausweis
- 1
Kostenlose Erstberatung
Wir klären, ob Sie verkaufen oder vermieten, wie alt das Haus ist und welcher Ausweis vorgeschrieben ist.
- 2
Fester Preis
Verbrauchsausweis 415 Euro, Bedarfsausweis 650 Euro, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
- 3
Unterlagen
Sie schicken uns, was Sie haben: Heizkostenabrechnungen, Baupläne, Rechnungen von Modernisierungen und aktuelle Fotos des Hauses. Wir prüfen, ob alles vollständig ist, und sagen Ihnen, was noch fehlt.
- 4
Prüfung und Weitergabe
Wir prüfen, ob die Angaben vollständig sind und zum Haus passen, und geben die Daten an den Energieberater weiter. Fehlt etwas Wichtiges, sehen wir uns das Haus selbst an.
- 5
Energieausweis
in einer Woche, sobald alle Unterlagen vorliegenVom Energieberater ausgestellt und registriert, von uns an Sie geschickt.

Ihr Ansprechpartner: René Schulte
René Schulte sammelt Ihre Unterlagen, prüft sie und gibt die Daten an einen qualifizierten Energieberater, mit dem wir eng zusammenarbeiten, weiter. Der stellt den Ausweis aus. Als gelernter Dachdecker, der seit über 30 Jahren Sanierungen und Bauvorhaben begleitet, erkennt er, ob die Angaben aus alten Bauplänen noch zum Haus passen, und beim Bedarfsausweis hängt genau davon die Effizienzklasse ab.
Was in den Ausweis einfließt
Ein Energieausweis ist nur so gut wie die Angaben dahinter. Wir sorgen dafür, dass der Energieberater vollständige Unterlagen bekommt und es zu einem Verkehrswertgutachten keine Widersprüche gibt.
Die Gebäudehülle
Für den Bedarfsausweis zählt, was das Haus warm hält: Wandaufbau und Dämmung, Dachdämmung, Fensterqualität und Baujahr, Kellerdecke. Wir lesen diese Angaben aus Bauplänen, Rechnungen und Fotos heraus und prüfen, ob sie zum Haus passen.
Typisch: ungedämmte Außenwände der 60er-Jahre, nachträglich getauschte Fenster, ein gedämmtes Dach. Jede dieser Angaben verändert die Klasse.
Die Anlagentechnik
Art und Baujahr der Heizung, Warmwasserbereitung, Verteilung und Regelung fließen in den Bedarf ein. Eine 25 Jahre alte Gasheizung wird anders bewertet als eine neue Wärmepumpe, selbst bei gleichem Haus.
Häufig: Heizungsmodernisierung ohne Dämmung der Hülle. Der Ausweis zeigt dann ehrlich, wo das Haus steht.
Die Verbrauchsdaten
Für den Verbrauchsausweis braucht der Energieberater die Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchswerte der vergangenen Jahre. Leerstandszeiten und Witterung werden rechnerisch berücksichtigt, damit ein kaltes Jahr das Ergebnis nicht verzerrt.
Ergebnis: ein Ausweis mit Endenergiekennwert, Effizienzklasse, Modernisierungsempfehlungen und Registriernummer, als PDF.
Was der Energieausweis nicht ist:Er ist keine Sanierungsplanung und keine Aussage zum Wert der Immobilie. Die Modernisierungsempfehlungen sind eine Orientierung. Was eine Maßnahme konkret bringt und kostet, klären wir im Anschluss.

Die Klasse auf dem Ausweis ist kein Urteil über Ihr Haus. Sie ist eine ehrliche Zahl für den, der es kaufen oder mieten will.
Was Sie bekommen
Den Energieausweis stellt der Energieberater aus. Sie bekommen ihn von uns als PDF mit amtlicher Registriernummer und können ihn direkt an Interessenten, Makler oder die Hausverwaltung weitergeben.
- ✓Endenergiekennwert und Effizienzklasse von A+ bis H
- ✓Angaben zu Baujahr, Energieträger und Heizungsanlage
- ✓Modernisierungsempfehlungen in Kurzform
- ✓Alle Pflichtangaben für Ihre Immobilienanzeige
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Beide sind gültige Energieausweise nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Der eine zeigt, wie viel Energie verbraucht wurde, der andere, wie viel das Gebäude braucht.
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Energieausweis anfragen
Wählen Sie Ihre Immobilie. Der Anfrage-Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch Ihre Anfrage, danach melden wir uns für die kostenlose Erstberatung.
Häufige Fragen zum Energieausweis in Bergisch Gladbach
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir antworten Ihnen persönlich.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Bisher dann, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, neu vermieten oder verpachten. Ab 2027 kommen weitere Anlässe hinzu, etwa die Verlängerung eines Mietvertrags, wenn noch kein gültiger Ausweis vorliegt. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), früher Gebäudeenergiegesetz, verlangt, dass Interessenten den Ausweis spätestens bei der Besichtigung sehen und ihn nach Vertragsabschluss im Original oder als Kopie bekommen. Auch in der Immobilienanzeige müssen die wichtigsten Kennwerte stehen. Wer selbst in seinem Haus wohnt und nichts verkauft oder vermietet, braucht keinen Energieausweis. RS Echtwert kümmert sich um Energieausweise in Bergisch Gladbach, Köln und Umgebung.
Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis wertet aus, wie viel Energie in den vergangenen Jahren verbraucht wurde. Er hängt also auch davon ab, wie die Bewohner geheizt haben. Der Bedarfsausweis berechnet unabhängig von den Bewohnern, wie viel Energie das Gebäude aufgrund von Bauweise, Dämmung, Fenstern und Heizung braucht. Er ist aufwendiger, sagt aber mehr über den Zustand des Hauses aus.
Welchen Ausweis darf ich wählen?
Für viele Gebäude haben Sie die Wahl. Bisher ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die weder beim Bau noch später auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurden. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ändern sich die Regeln für Energieausweise ab 2027. In der Erstberatung klären wir, was für Ihr Haus gilt.
Gilt der Energieausweis für das ganze Haus oder für jede Wohnung?
Bei Wohngebäuden für das ganze Haus. Wer eine Eigentumswohnung verkauft oder vermietet, legt den Ausweis des Gebäudes vor, den meist die Hausverwaltung hat. Fehlt er oder ist er abgelaufen, lohnt sich zuerst ein Anruf bei der Verwaltung, denn den Ausweis für das Gebäude beauftragt in der Regel die Eigentümergemeinschaft.
Was kostet ein Energieausweis bei RS Echtwert?
Der Verbrauchsausweis kostet 415 Euro, der Bedarfsausweis 650 Euro, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Darin enthalten sind die Prüfung Ihrer Unterlagen durch uns, die Ausstellung durch den Energieberater und die Registrierung. Welcher Ausweis für Ihr Haus der richtige ist, klären wir vorher in der kostenlosen Erstberatung.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum. Haben Sie das Haus in der Zwischenzeit energetisch deutlich verbessert, etwa durch eine neue Heizung oder eine gedämmte Fassade, lohnt sich ein neuer Ausweis schon früher. Er zeigt dann die bessere Effizienzklasse, und die steht in jeder Anzeige.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Für den Verbrauchsausweis die Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsdaten der vergangenen Jahre, das Baujahr von Gebäude und Heizung und aktuelle Fotos des Hauses. Für den Bedarfsausweis helfen Baupläne, eine Wohnflächenberechnung, Rechnungen von Modernisierungen an Dach, Fenstern oder Heizung und Fotos von außen und innen. Was fehlt, klären wir mit Ihnen, und wenn nötig sehen wir uns das Haus selbst an.
Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?
Das Gesetz sieht Bußgelder vor. Wichtiger im Alltag: Käufer und Mieter fragen heute gezielt nach den Energiekennwerten. Ein fehlender Ausweis bremst den Verkauf und sorgt für Misstrauen.
Steht im Energieausweis, was ich sanieren sollte?
Ja, in Kurzform. Der Ausweis enthält Modernisierungsempfehlungen, soweit sie wirtschaftlich sinnvoll sind. Das ist eine erste Orientierung, kein Sanierungskonzept. Wenn Sie konkret wissen wollen, was eine Maßnahme bringt und kostet, besprechen wir das im Anschluss.
Kann ich den Energieausweis mit einem Verkehrswertgutachten kombinieren?
Ja, und beim Verkauf ist das oft sinnvoll. Wir nutzen die Unterlagen und den Ortstermin für das Gutachten gleich für den Energieausweis mit. Sie haben einen Ansprechpartner, und beide Unterlagen passen zusammen.
Wer erstellt den Energieausweis?
Ausgestellt wird Ihr Energieausweis von einem qualifizierten Energieberater, mit dem wir eng zusammenarbeiten. Die ganze Vorarbeit übernimmt René Schulte, Sachverständiger für Immobilienbewertung und Bauschäden: Er sammelt Ihre Unterlagen, prüft sie, schaut sich das Haus bei Bedarf selbst an und gibt die Daten an den Energieberater weiter. Vom ersten Gespräch bis zur Übergabe ist er Ihr Ansprechpartner.
